OneCoin: 10 Millionen Euro für deutsche Geschädigte — wer Anspruch hat und warum die Anmeldung nichts kostet
Zehn Jahre nach dem Betrug mit der angeblichen Kryptowährung OneCoin gibt es für einen Teil der deutschen Opfer Geld zurück. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat am 18. September 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass 10.087.803,14 Euro zur Entschädigung bereitstehen. Das Geld stammt aus dem Verkauf von zwei Londoner Luxuswohnungen, die die verschwundene Gründerin Ruja Ignatova mit Anlegergeld gekauft haben soll.
Seit dieser Woche erhalten Geschädigte auch Schreiben von Anwaltskanzleien, mit Fristen, Vollmachten und einer Vorab-Gebühr. Deshalb vorweg das Wichtigste: Die Anmeldung bei der Staatsanwaltschaft ist kostenlos, und man braucht dafür keinen Anwalt. Hier steht, wer berechtigt ist, wie die Anmeldung geht und mit wie viel Geld man realistisch rechnen kann. Ein Muster zum Ausfüllen gibt es unten zum Herunterladen.
Woher das Geld kommt
OneCoin wurde ab 2014 als „Bitcoin-Killer“ verkauft, tatsächlich gab es nie eine echte Blockchain. Weltweit sammelte das System nach Schätzungen der US-Justiz rund vier Milliarden Dollar ein. Ignatova ist seit Oktober 2017 verschwunden und wird international gesucht.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ließ schon 2021 ihr Vermögen in London sichern: ein Penthouse und eine kleinere Wohnung in Kensington, gehalten über zwei Firmen auf der Kanalinsel Guernsey. Nach dem Verkauf der Wohnungen gab ein Gericht auf Guernsey den Erlös an die deutschen Behörden frei. Das Landgericht Bielefeld ordnete am 20. Februar 2025 an, aus Ignatovas Vermögen 20 Millionen Euro einzuziehen (Az. 09 KIs 4/24); die Entscheidung ist seit 15. Mai 2025 rechtskräftig. Rund die Hälfte davon ist mit den 10,09 Millionen Euro jetzt tatsächlich vorhanden.
Wer Anspruch hat
Der Kreis ist eng gezogen. Berechtigt sind nur die Geschädigten, die das Landgericht in seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt hat:
- 17.552 Käufer von sogenannten OneCoin-Schulungspaketen,
- die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 gezahlt haben,
- und zwar auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus Greven bei Münster.
Wer auf Konten in Osteuropa, Großbritannien, Dubai oder Asien gezahlt hat oder außerhalb dieses Zeitraums, gehört nicht dazu. Auch Anleger aus anderen europäischen Ländern können berechtigt sein, wenn sie auf die IMS-Konten eingezahlt haben.
So meldet man an
| Was | Angabe |
|---|---|
| Empfänger | Staatsanwaltschaft Bielefeld, Rohrteichstraße 16, 33602 Bielefeld |
| Aktenzeichen | 6 Js 26/24 V |
| Form | schriftlich, ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben |
| Nachweise | Kopien der Kontoauszüge oder andere Belege, aus denen die IBAN des Sonderkontos, der Empfänger und die gezahlten Beträge hervorgehen |
| Kosten | keine, das Verfahren ist laut Staatsanwaltschaft kostenfrei |
| Frist | sechs Monate nach Mitteilung der Rechtskraft; die Bekanntmachung erschien am 18.09.2026 |
Das genaue Fristende hängt davon ab, wann die Mitteilung als zugegangen gilt. Wer sichergehen will, meldet sich deutlich früher und fragt im Zweifel bei der Staatsanwaltschaft nach. Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann nach §§ 44, 45 StPO die Wiedereinsetzung beantragen.
Download: Muster für die Anmeldung
Wir haben ein einseitiges Muster vorbereitet, mit Aktenzeichen, Anschrift und einer Tabelle für Ihre Zahlungen. Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, Kontoauszüge beilegen und per Post an die Staatsanwaltschaft schicken.
OneCoin-Anmeldung, Muster (PDF, 1 Seite)
Das Muster ist ein unverbindliches Formulierungsbeispiel und keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Aktenzeichen und Frist vor dem Absenden selbst.
Wie viel man realistisch bekommt
Die Anklage gegen Ignatova beziffert den Schaden der rund 17.500 Geschädigten auf 57 Millionen Euro. Bereit stehen 10,09 Millionen. Melden alle Berechtigten an, reicht das Geld also nur für eine Quote von etwa 18 Prozent. Wer 10.000 Euro eingezahlt hat, bekäme dann rund 1.770 Euro. Melden weniger an, steigt die Quote. Reicht das Geld nicht für alle Ansprüche, beantragt die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz selbst ein Insolvenzverfahren über die Masse, das dann für eine gleichmäßige Verteilung sorgt. Ob aus den übrigen 10 Millionen Euro der Einziehungsanordnung noch Geld hinzukommt, ist offen.
Das Angebot der Kanzleien
Kanzleien bieten an, die Anmeldung zu übernehmen. Uns liegt das Schreiben einer Düsseldorfer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vom 1. Oktober vor, die seit Jahren eine Interessengemeinschaft von OneCoin-Geschädigten betreut. Die Bedingungen:
- eine Bearbeitungspauschale von 99 Euro vorab, mit deren Zahlung das Mandat beginnt,
- ein Erfolgshonorar von 20 Prozent der tatsächlich ausgezahlten Entschädigung,
- eine eigene Frist der Kanzlei bis zum 30. Oktober 2026 für Vollmacht und Zahlung.
Die Frist der Kanzlei ist nicht die Frist der Staatsanwaltschaft; die läuft deutlich länger. Und das Schreiben stellt eine „Entschädigung in voller Höhe“ der eingezahlten Summe in Aussicht, wenn der Antrag gut begründet ist. Bei 57 Millionen Euro Schaden und 10 Millionen Euro Masse ist das nur möglich, wenn ein großer Teil der Berechtigten nicht anmeldet.
Für das Beispiel oben heißt das: Von rund 1.770 Euro blieben über die Kanzlei nach 20 Prozent Honorar und der Pauschale rund 1.317 Euro. Sinnvoll kann anwaltliche Hilfe trotzdem sein, etwa wenn Kontoauszüge fehlen und Zahlungen anders nachgewiesen werden müssen, oder wenn man zusätzlich Ansprüche gegen Vermittler prüfen lassen will. Wer seine Belege hat, kommt mit dem Muster oben ohne Kosten aus.
Vorsicht vor falschen Helfern
Opfer von Anlagebetrug werden häufig ein zweites Mal ins Visier genommen, mit Schreiben, die eine Auszahlung gegen Vorabgebühr versprechen. Drei Regeln helfen:
- Die Staatsanwaltschaft verlangt kein Geld und schreibt nicht von sich aus mit Zahlungsaufforderungen.
- Wer ein Kanzleischreiben erhält, sollte die Kanzlei über die Telefonnummer auf ihrer eigenen Website oder im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer anrufen und die Bankverbindung bestätigen lassen, bevor er etwas überweist.
- Das US-Entschädigungsverfahren für OneCoin-Opfer ist abgeschlossen; die Frist endete am 30. Juni 2026. Angebote, die sich darauf berufen, sind mit Vorsicht zu behandeln.
Einordnung
Für die Betroffenen ist die Bielefelder Entscheidung die erste greifbare Entschädigung in Deutschland, zehn Jahre nach den Zahlungen. Sie deckt aber nur einen kleinen Teil des Schadens und nur eine bestimmte Gruppe. Wer zwischen Dezember 2015 und August 2016 an die IMS GmbH gezahlt hat, sollte anmelden — das kostet nur ein Porto. Wer die Hilfe einer Kanzlei in Anspruch nimmt, sollte wissen, dass die Anmeldung selbst nichts kostet und die Frist der Staatsanwaltschaft länger läuft als die in den Anwaltsschreiben.
Quellen: Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Bielefeld nach § 459i StPO, Az. 6 Js 26/24 V, im Bundesanzeiger vom 18.09.2026, wiedergegeben vom Verbraucherschutzforum; Rechtsgrundlagen § 459k StPO und § 459h StPO; Londoner Wohnungen und Guernsey via Handelsblatt und NRWZ; Anklage und Schadenssumme via Handelsblatt; US-Verfahren laut US-Justizministerium; Kanzleiangebot laut Schreiben an die Mitglieder einer Interessengemeinschaft vom 01.10.2026, das der Redaktion vorliegt. Quotenrechnung und Beispiel eigene Berechnung.
Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand vom 2. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die Quote ist eine Beispielrechnung, keine Zusage. Alle Angaben ohne Gewähr.